Schwierigkeit |
leicht
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Aufstieg
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162 hm |
Tiefster Punkt | 665 m |
Höchster Punkt | 828 m |
Dauer
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39 min |
Strecke
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2,1 km |
Wanderung - Zum Ohlstädter Wasserfall
Quelle: Das Blaue Land, Autor: Ammergauer Alpen GmbH
Das Blaue Land / Jörg Lutz
Die Tour
"Natur pur" erleben Sie beim 40 Meter hohen Wasserfall!
Info
Karte
Details
Kondition
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Erlebnis
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Landschaft
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Technik |
Beste Jahreszeit
Weiter stöbern
Wegbeschreibung
Start
Rathaus Ohlstadt
Ziel
Wasserfall Ohlstadt
Weg
Vorbei an der Hagrainkapelle zweigt der Weg nach ca. 300 Metern rechts ab. Durch schattigen Hochwald führt der etwas schmaler werdende Weg zu einem 40 m hohen Wasserfall neben dem alten Wetzsteinbruch. Für mineralogisch Interessierte ist der Steinbruch eine Fundgrube. Hier kann man noch Versteinerungen von Schnecken und Muscheln finden. Die Verwerfungen zeigen, dass das ganze Gelände aufgeworfener Meeresboden ist.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestelle: Ohlstadt Ortsmitte
Buslinien: 9607 Murnau - Ohlstadt - Ettal und zurück (Bemerkung: Betrieb nur Samstag an Schultagen der Klosterschule Ettal!)
9611 Kochel - Schlehdorf - Großweil - Ohlstadt - Murnau (Bemerkung: Das Freilichtmuseum Glentleiten wird nur von April bis Oktober bedient!)
Gäste der Region "Das Blaue Land" sowie der "Ammergauer Alpen" nutzen mit der elektronischen Gästekarte bzw. der KönigsCard eine Vielzahl an Buslinien sowie die Zuglinien von Murnau nach Oberammergau sowie von Uffing nach Garmisch-Partenkirchen kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.dasblaueland.de/Service/mobil
Anfahrt
Von München kommend über die A95 kommend (Ausfahrt Murnau/Kochel) sowie von Garmisch-Partenkirchen kommend über die B2.
Parken
Im Ortszentrum von Ohlstadt
Weitere Informationen
Unterkunft im Blauen Land finden
Sicherheitshinweise
Im Notfall verständigen Sie bitte die nächstgelegene Rettungsleitstelle. Unabhängig vom Standort erreichen Sie diese deutschlandweit unter der Telefonnummer 112.
Die von uns beschriebenen Wander- und Radwege dienen primär der Waldbewirtschaftung, ihre Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr (§ 14 Abs. 1 BWaldG).